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18.02.2009

Ratgeber

Zu Hartz IV, ALG II, Notruf 112, Kurzarbeit, Patienten-Hotline

Keine Kürzung wegen Familiendarlehen Gewährt ein Verwandter einem »Hartz IV«-Bezieher ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 9. Februar in Essen veröffentlichten Urteil (Az. L 7 AS 62/08). Ein solches Darlehen gilt danach auch dann nicht als ein auf Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II anzurechnendes Einkommen, wenn der Hilfebedür...

Artikel-Länge: 6957 Zeichen

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