18.02.2009
Ratgeber
Zu Hartz IV, ALG II, Notruf 112, Kurzarbeit, Patienten-Hotline
Keine Kürzung wegen Familiendarlehen
Gewährt ein Verwandter einem »Hartz IV«-Bezieher
ein zinsloses Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die
Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Das entschied das
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem am 9. Februar in
Essen veröffentlichten Urteil (Az. L 7 AS 62/08).
Ein solches Darlehen gilt danach auch dann nicht als ein auf
Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II anzurechnendes Einkommen,
wenn der Hilfebedür...
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